Bestattungsformen
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen zu Lebzeiten. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige.
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen zu Lebzeiten. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige.