Die Feuerbestattung

Eine handschriftliche Erklärung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen ist erforderlich. Die Urne kann je nach Friedhof in einem Familiengrab oder einem besonderen Urnengrab beigesetzt werden. Außerdem ist auch eine Beisetzung der Urne in der Natur möglich – z.B. in einem FriedWald®, einem Friedpark oder einem Naturfriedhof. Die christlichen Kirchen erkennen sowohl die Feuer- als auch die Erdbestattung an.

Ein Formular „Einäscherungserklärung“ finden Sie hier.